Von Wassersportlern für Wassersportler
…Nachlässe…
Da wir seit 2001 „die ein oder andere“ Bootsversicherung vermittelt haben, konnten wir mit diversen deutschen Versicherungsunternehmen Sonderkonditionen (Nachlässe) für unsere Kunden rausholen.
Diese geben wir 1:1 an Sie weiter!
…Prüfung…
Als Wassersportler wissen wir vorauf es bei einer Bootsversicherung ankommt. Bevor wir Tarife einer Versicherung in unserem Namen vermitteln, wird dieser erstmal genau unter die Lupe genommen.
Jeder von uns in den Onlinerechner eingestellte Tarif wurde entsprecht verifiziert!
„Ihre Fragen, meine Antworten!“
Man sollte erstmal grundsätzlich den Unterschied zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Boot-Haftpflichtversicherung kennen. In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist das führen von eigenen Motorbooten mitversichert, allerdings nur bis zu einer Motorstärke von 5 PS bzw. 3,7 KW. Alles was darüber liegt ist NICHT Bestandteil Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Beide Versicherungen sind in Deutschland zwar nicht Pflicht aber sehr sinnvoll. In anderen Ländern, Beispiel Italien, gilt die Haftpflichtversicherung für Ihr Boot als Pflichtversicherung.
Mit der “All-Gefahren-Deckung” ist Ihr Boot gegen nahezu alle Gefahren versichert, während es vor Anker liegt, gerade genutzt wird oder eingelagert ist. Aber auch während Transporten haben Sie Versicherungsschutz im Rahmen der All-Gefahren-Deckung. Versichert ist alles was nicht bedingungsgemäß als ausgeschlossen gilt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Die Festschreibung des Bootwertes gilt für 5 Jahre gerechnet ab Versicherungsbeginn. Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren wird die Taxe überprüft und sofern keine andere Regelung getroffen wird, für weitere 5 Jahre neu vereinbart. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.
Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen (Beispiel Boot 20.000 Euro / Außenborder 8.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 28.000 Euro)
Unser Kunden melden Ihren Haftpflicht- und/oder Kaskoschaden über unsere dafür vorgesehenen Onlineformulare. Hier werden die relevanten Daten abgefragt und Tipps zum Verhalten im Schadensfall bereitgestellt.
Must-have
Mit der „All-Gefahren-Deckung“ ist Ihr Boot bzw. Yacht gegen nahezu alle Schäden versichert, während es vor Anker liegt, gerade genutzt wird oder eingelagert ist. Aber auch während Transporten haben Sie Versicherungsschutz im Rahmen der All-Gefahren-Deckung. Versichert ist alles was nicht bedingungsgemäß als ausgeschlossen gilt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Die Festschreibung des Wertes gilt für 5 Jahre gerechnet ab Versicherungsbeginn. Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren wird die Taxe überprüft und sofern keine andere Regelung getroffen wird, für weitere 5 Jahre neu vereinbart. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
Im Schadensfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.
… obige Punkte sind eine Selbstverständlichkeit für uns und Grundvoraussetzung wenn es darum geht, ob wir mit einer Versicherung im Bereich der Bootsversicherung kooperieren oder nicht. Als Versicherungsmakler steht uns dies immer offen, was natürlich einen großen Vorteil für unsere Mandanten darstellt.
Bootseigner möchten Ihr Hobby genießen, entspannen und sich wohl fühlen. Dies geht in den meisten Fällen nur, wenn der Gedanke an die finanzielle Absicherung im Falle eines größeren Boot-Schadens an Land bleibt. Somit Macht es durchaus Sinn sich Gedanken über die Bootsversicherung zu machen.
Folgende Versicherungen legen wir Ihnen bzw. Ihrem Boot ans Herz
Boot-Haftpflichtversicherung
Fangen wir mit der aus unserer Sicht wichtigsten Versicherung an. Gesetzlich sind Sie dazu verpflichtet demjenigen dem Sie einen Schaden zugefügt haben zu entschädigen. Dies kann unter Umständen die Existenz bedrohen (Beispiel Personenschaden). Ihre Bootsversicherung, zumindest bei uns, wird die Boot-Haftpflichtversicherung immer beinhalten.
Boot-Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung)
Sich Boot-Eigner zu nennen erfüllt jeden mit Stolz. Dieses Gefühl sollte man nicht riskieren, wenn man im Schadensfall nicht für die Reparatur des Bootes aufkommen kann. Die Bootsversicherung hat auch dafür eine Lösung, die Vollkaskoversicherung. Versichert ist das gesamte Boot einschließlich Motor.
Insassenunfallversicherung
Als Führer Ihres Bootes achten Sie selbstverständlich auch auf das Wohlergehen der Insassen. Es reicht aber meist schon eine kleine Unachtsamkeit, welche die Boot Insassen bedroht. Dies können Sie zwar nicht verhindern, aber damit verbundene finanzielle Belastungen, durch die entsprechende Versicherung, schmälern.
Weitere Einschlüsse für Ihre Bootsversicherung
Sie können Ihre Bootsversicherung individuell gestalten. Zusätzlich können Sie Ihren Trailer Kasko versichern oder Ihre persönlichen Effekte welche Sie zum betreiben des Wassersports auf Ihrem Boot mitführen und benötigen.
Wir hoffen Ihnen einen kleinen Überblick über die Bootsversicherung verschafft zu haben. Alle oben genannten Versicherungen können Sie mit unserem Angebotsrechner darstellen. Ihre Bootversicherung passen Sie somit Ihren individuellen Bedürfnissen an.
Selbstverständlich steht Ihnen Ihr Boot-Versicherung Expertenteam für aufkommende Fragen gerne zur Verfügung.