„Unser Glossar zur Bootsversicherung“

Der Versicherungsmakler ist von Versicherern unabhängig und steht dem Versicherungsnehmer als Sachwalter zur Seite. Der Versicherungsmakler wird vom Kunden damit beauftragt den passenden Versicherungsschutz zu vermitteln. Die Vergütung erfolgt gewohnheitsrechtlich durch das Versicherungsunternehmen. Durch die Vermittlung entstehen unseren Kunden keine zusätzlichen Kosten.

Die Registrierungsnummer, auch Kennzeichen genannt, erhält man bei der Registrierung in einem Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA). Dies hat die Form „K-XX 123 (Beispiel)“. Der oder die Anfangsbuchstaben bezeichnen immer das zuständige WSA. In unserem Beispiel wäre das „K“ für WSA Köln. Falls das Boot registriert ist, wird dies für die Bootsversicherung benötigt.

Das Flaggenzertifikat (amtlicher Ausweis) ist international anerkannt und wird vom BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) ausgestellt.

Die CE-Nummer bescheinigt die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen der EU an Bau und Ausrüstung bei der Inbetriebnahme des Sportbootes. Pflicht seit 1998.

Mit dieser Nummer kann sich das Boot bzw. der Rumpf exakt identifizieren lassen. Sie ist vergleichbar mit der Fahrzeug Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) beim PKW. Sie finden Ihre Rumpfnummer im Bootsschein.

Dies bezeichnet Sachschäden an gemieteten Räumlichkeiten, die vom Versicherungsnehmer zum Zwecke der Unterbringung des Wassersportfahrzeuges genutzt werden. Näheres entnehmen Sie bitten den entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Persönliche Effekte sind zur Ausübung des Wassersports erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Bordwäsche, Kleidungsstücke, Ölzeug, Kissen, Decken, Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte, die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

So wird im Wassersportbereich der Eigentümer eines Bootes bezeichnet. Ein Zusammenschluss ist eine Eignergemeinschaft.

In der Regel wird hier zwischen dem Sportbootführerschein See und Sportbootführerschein Binnen unterschieden.

Damit ist die Vermietung von Booten gegen Entgelt gemeint.

Verchartert wird entweder mit oder ohne Skipper. Der Skipper ist der verantwortliche Bootsführer welcher vom Vercharterer gestellt werden kann.

Als Regatten bezeichnet man grob „Rennen“ zwischen Segelbooten in organisierten Veranstaltungen.

So wird ein Wassersportfahrzeug bezeichnet das auf Grund seiner Bauart (Rumpf) „über das Wasser gleitet“. Das Fahrzeug fährt auf seiner eigenen Bugwelle.

Der Verdränger ist genau das Gegenteil eines Gleiters. Der Verdränger verdrängt, wie der Name schon sagt, das Wasser vor sich. Der Rumpf bleibt während der Fahrt unterhalb der Wasseroberfläche.

Ist ein frei vom Eigner erfundener Name. Er dient der besseren Identifizierung ist aber nicht amtlich.

GFK ist die Abkürzung und bezeichnet das bei Booten weit verbreitete Material glasfaserverstärkter Kunststoff. Es wird auch Fiberglas genannt.

Ist ein schwach oder gar nicht motorisiertes Boot für zum Beispiel Landgänge. Ist separat in der Bootsversicherung versicherbar.

Der Trailer, auch Anhänger genannt, dient dem Transport des Bootes.