„Ihre Fragen, meine Antworten!“

Der Grund dafür ist, dass Sie seit Beginn mit der höchsten „Schadenfreiheitsklasse“ ausgestattet sind. Somit haben Sie von Anfang an den günstigsten Beitrag.

Man sollte erstmal grundsätzlich den Unterschied zwischen einer Privathaftpflichtversicherung und einer Boot-Haftpflichtversicherung kennen. In vielen Privathaftpflichtversicherungen ist das führen von eigenen Motorbooten mitversichert, allerdings nur bis zu einer Motorstärke von 5 PS bzw. 3,7 KW. Alles was darüber liegt ist NICHT Bestandteil Ihrer Privathaftpflichtversicherung. Beide Versicherungen sind in Deutschland zwar nicht Pflicht aber sehr sinnvoll. In anderen Ländern, Beispiel Italien, gilt die Haftpflichtversicherung für Ihr Boot als Pflichtversicherung.

In der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) gibt es Mindestsummen die nicht unterschritten werden dürfen. Aus diesem Grund kann es vorkommen, dass sich der Beitrag nicht ändert.

Die Risikoträger bzw. Versicherer haben bestimmte Annahmerichtlinien an die wir uns halten müssen. Darunter fallen eben auch Boote die älter als 20 Jahre alt sind.

Ja, Ihr Außenborder gilt in der Vollkaskoversicherung (All-Gefahren-Deckung) als mitversichert. Wichtig ist, dass Sie den Wert in die Versicherungssumme einberechnen (Beispiel Boot 20.000 Euro / Außenborder 8.000 Euro = Gesamtversicherungssumme 28.000 Euro)

Aktuell können wir Boote die unter folgenden Flaggen fahren versichern:
– Deutschland
– Dänemark
– Norwegen
– Belgien
– Frankreich
– Griechenland
– Großbritannien
– Italien
– Luxemburg
– Malta
– Niederlande
– Österreich
– Portugal
– Slowenien
– Spanien

Die Steuer wird grundsätzlich auch von der Versicherungsgesellschaft eingezogen. Diese wird diese dann an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.

Sie können Ihren Trailer gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl, Sturm und höhere Gewalt versichern.

Das sind zur Ausübung des Wassersportes erforderliche Gebrauchsgegenstände, zum Beispiel Ferngläser, Kompasse, Messinstrumente und sonstige nautische Geräte die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind.

Ja, der Versicherungsnehmer in diesem Fall wäre die Eigentümergemeinschaft. Dies muss bei Antragsstellung allerdings angegeben werden.

Nachdem Sie den Antrag online gestellt haben wird dieser den jeweiligen Risikoträger (Versicherung) zur Prüfung vorgelegt. Sobald dieser eine vorläufige Deckungszusage erteilt (in der Regel innerhalb von ein paar Stunden) bekommen Sie Bescheid. Falls der Versicherungsschutz nicht gewährt werden kann bekommen Sie selbstverständlich eine Rückinfo.

– Boote aus Ferrozement
– Boote die älter als 20 Jahre sind
– Schlauchboote ohne Festrumpf
– Fahrzeuge zum gewerblichen Personentransport
– Boote mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von über 100 km/h bzw. 54 kn

Nein, in den von uns ausgewiesenen Versicherungsbeiträgen ist bereits die Zeit außerhalb der Saison einkalkuliert.

Nein, Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht 3 Monate vor der Hauptfälligkeit gekündigt wurde.

Falls Sie Ihr Boot allerdings verkaufen, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt. In diesem Fall benötigen wir eine Kopie des Kaufvertrages.

In der Regel ist das der Tag an dem die Versicherung ursprünglich begonnen hat. Also anders als zum Beispiel in der Auto Versicherung wo die Hauptfälligkeit so gut wie immer der 31.12. ist.

Grundsätzlich ist die Vercharterung mit Skipper möglich. Wenn Sie das Boot allerdings ohne Skipper verchartern möchten muss eine ausführlichere Risikoprüfung gemacht werden. Falls Sie ein Angebot mit Vercharterung wünschen kontaktieren Sie uns über unsere kostenfreie Servicehotline.

Im Schadenfall werden oftmals Neuteile anstatt der beschädigten gebrauchten Teile für die Wiederherstellung genommen. Dies steigert den Wert des beschädigten Bootes. Diese Wertsteigerung (Differenz zwischen Neu- und Gebrauchtteil) wird Ihnen nicht abgezogen. Also keine Abzüge Neu für Alt. Weitere Informationen entnehmen Sie den jeweiligen Bedingungen.

Der Versicherer ersetzt auch Aufwendungen zur Hebung des Wracks, sowie zu dessen Beseitigung (Entsorgungskosten). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.

Die Festschreibung des Bootwertes gilt für 5 Jahre gerechnet ab Versicherungsbeginn. Nach Ablauf von 5 Versicherungsjahren wird die Taxe überprüft und sofern keine andere Regelung getroffen wird, für weitere 5 Jahre neu vereinbart. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.

Mit der „All-Gefahren-Deckung“ ist Ihr Boot gegen nahezu alle Gefahren versichert, während es vor Anker liegt, gerade genutzt wird oder eingelagert ist. Aber auch während Transporten haben Sie Versicherungsschutz im Rahmen der All-Gefahren-Deckung. Versichert ist alles was nicht bedingungsgemäß als ausgeschlossen gilt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.

Sie können Ihren Versicherungsvertrag 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit (siehe oben) kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Sie haben nach § 8 des Versicherungsvertragsgesetztes (VVG) die Möglichkeit Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Police zu widerrufen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufes.